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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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beurkundet einen mit seines rathes rath zwischen ihm und den grafen von Pfirt vater und sohn abgeschlossenen vergleich, in dessen gemässheit diese ihm die burg Egensheim übertragen und als rechtes lehen von ihm zurückempfangen haben, ihm auch den wochenmarkt zu Amelrichswiler überliessen, wogegen der könig ihnen bisher streitiges zu lehen gab, während genannte ministerialen von Egensheim ihnen auch ferner gemeinsam und ihm und den grafen zu dienen verpflichtet sein sollen. Schöpflin Als. dipl. 1,362. Huillard 3,349. ‒ Blos mit ind. 1.

 

Verbesserungen und Zusätze:

Fritz Territ. d. Bisth. Strassburg 52 will die urk. aus sachlichen gründen zu 1228 ziehen.

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Verfaßt von HA. Zinsmaier, Studien 485.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Bernhard Metz, eingereicht am 09.01.2024.

Ausf. Archives d'Alsace, site de Colmar (einst Archives départementales du Haut-Rhin), 2E 110, 1er carton, 7/2. Das Siegel fehlt.

Die Urkunde ist nur mit "8 kal. octobr. ind. I" datiert (Rückvermerk: 1228).

Ersetze "Vater und Sohn" durch "Vater und Söhne" (patrem et filios).

Amelrichswiler ist Ammerschweier b. Colmar.

Das "bisher Streitige" ist ein Hof in Rülisheim (b. Mülhausen) und eine Rodung (sartum) bei Colmar.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4080, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1227-09-24_1_0_5_1_2_323_4080
(Abgerufen am 19.04.2024).