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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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bekennt dass Heinrich bischof von Worms mit einwilligung seines capitels ihm Wimpfen und die burg Eberbach mit zugehör, doch ohne die damit in verbindung stehenden vasallen, zu lehen gegeben habe, und verspricht dagegen dem bischof oder dessen nachfolger in genannten terminen 1300 mark zu zahlen, für welche zahlung er seine königliche person dem erzbischofe Th. von Trier und dem bischofe H. von Eichstädt zugleich mit dem bischofe verpflichtet und ausserdem die herzoge Ludwig von Baiern und Liupold von Oestreich, den Philipp von Boland und den Philipp von Hohenfels als bürgen stellt. Vom erzbischof von Trier dem bischof von Eichstädt und den beiden herzogen mitbesiegelt. Schannat Hist. Worm. 107. Lünig Reichsarchiv 21,1298. Huill. 3,332. ‒ Damals wird der könig zu Wimpfen, an der gränze zwischen Schwaben und Franken wo der Neckar aus den bergen hervor ins offne tritt, die herrlich gelegene burg haben bauen lassen, von der sich noch bedeutende reste vorfinden. Vgl. Reg. Rud. zum 11 sept. 1281.

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Von einem Kanzleifremden verfaßt.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4060, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1227-04-29_1_0_5_1_2_298_4060
(Abgerufen am 19.04.2024).