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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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Th. erzbischof von Trier schreibt dem kaiser Friedrich, dass die kirche von Gurk zweifellos so gegründet und aus den gütern der Salzburger kirche dotirt sei, dass der erzbischof von Salzburg den dortigen bischof zu wählen, consecriren und mit den regalien zu investiren habe; dass einst bischof Walter vor kaiser Otto zu erlangen suchte, dass er more principum imperii die investitur vom kaiser erlange, der kaiser aber nach urtheil der fürsten ihm desshalb ewiges stillschweigen auferlegte und die kirche von Gurk der von Salzburg unterwarf; dass nun zu Achen in gegenwart seines sohnes in coronatione dominae nostrae reginae mit seinem rathe iene sentenz erneuert sei, nachdem dieselbe nicht blos durch die verbriefung kaiser Ottos, sondern auch durch viele, welche im gerichte gegenwärtig waren, erwiesen wurde; ersucht daher den kaiser, etwaige weitere bestreitung ienes rechtes in seiner gegenwart nicht zuzulassen, sondern den bischof von Gurk zum gehorsam aufzufordern. Meiller Salzburg. Reg. 542. Vergl. die bestätigung des kaisers vom sept. 1227, nr. 1706, wonach auch die herzoge von Oesterreich und Baiern, der erzbischof von Mainz und der bischof von Wirzburg entsprechende briefe ausstellten. Es fällt auf, dass bei dieser gelegenheit ganz unerwähnt blieb, dass schon Friedrich selbst am 19 feb. 1214, nr. 717, die verbriefung Ottos vom 20 febr. 1209 bestätigt hatte.

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Von unbekanntem Hersteller. Or. in Wien, HHStA. Druck: Mon. hist. duc. Carinthiae 1, 391 Nr. 508 -- Salzburger UB. 3,344 Nr. 812.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4041, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1227-00-00_1_0_5_1_2_278_4041
(Abgerufen am 19.04.2024).