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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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ermahnt den erzbischof von Reims und den bischof von Senlis, bei dem könige Ludwig von Frankreich auf die freilassung des grafen von Flandern unter den angegebenen bedingungen hinzuwirken. Bouquet 19,752 u. s. Vgl. oben nr. 6532. ‒ Entsprechend an den könig, an den auch das namentlich aufgezählte cardinalscolleg apr. 27 deshalb ebenfalls schrieb. Teulet 2,28.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6572, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1224-04-22_1_0_5_2_3_996_6572
(Abgerufen am 24.04.2024).