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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem podesta und dem volke von Mailand, ihnen vorhaltend, dass der podesta nicht zufrieden mit dem schaden, den er dem erzbischofe und capitel von Mailand durch verwüstung ihrer und ihrer getreuen güter zufügte, dieselben für personen und sachen in öffentlicher versammlung bannweise friedlos erklärt, zerstörung ihrer sachen und den tod angedroht habe und dass der podesta lächerlicherweise sich anmasse, rechtskräftige ehen zu trennen; fordert sie auf, davon abzustehen, erzbischof und capitel in die stadt zurückzurufen und ihnen allen schaden zu ersetzen, widrigenfalls er den bischof von Piacenza mit verhängung von excommunication und interdict beauftragt habe. M. G. Ep. pont. 1,170. ‒ Vgl. nr. 6494.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6565, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1224-02-27_2_0_5_2_3_989_6565
(Abgerufen am 18.04.2024).