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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,4

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Mechtild, markgräfin von Brandenburg, und ihre söhne Johann und Otto kaufen dem erzbischofe Albrecht von Magdeburg die vom kaiser nach rechtsspruch der reichsfürsten demselben übertragene tutel über die durch den tod ihres gatten und vaters dem reiche angefallenen lehen um 1900 mark ab mit näheren bestimmungen, wogegen sich der erzbischof anheischig macht, beim kaiser, sobald dieser nach Deutschland kommt, zu erwirken, dass er ihnen alle lehen, welche ihr vater hatte, in solidum verleihe mit allen rechten und ehren, wie bei andern fürstenthümern üblich, oder wenn der kaiser früher stirbt, einem einmüthig gewählten nachfolger vor erfolgter belehnung weder treue zu schwören noch dienst zu leisten, während der erzbischof zu solchem beistande nicht verpflichtet sein soll, wenn sie nach zwiespältiger wahl sich für einen andern könig erklären, als er selbst; was alles auch Heinrich, graf von Ascharien, als tutor der markgrafen einzuhalten verspricht. Beckmann Anhalt. Historie 3,527. Or. Guelf. 4,155. Riedel Cod. Brand. II 1,8. Cod. Anhalt. 2,46 (unvollst.).

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,4 n. 10886, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1221-09-20_1_0_5_2_4_344_10886
(Abgerufen am 29.03.2024).