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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,4

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E(ngelbert), erzbischof von Cöln, verweist den dienstmannen von Hildesheim, dass sie durch ihre boten beim könige ihren bischof C(onrad) hindern wollten, von demselben die regalien zu empfangen, und ietzt behaupteten, der könig habe überhaupt nicht die macht. iemandem die regalien zu verleihen, was die ehre aller fürsten in frage stelle; hält ihnen vor, dass sie im ganzen reiche keinen fürsten finden würden, der ihren irrthum vertheidigen möchte, und dass, wenn ihre sache auch nur in etwas berechtigt wäre, die promotion des bischofs trotz seiner beliebtheit nicht so beschleunigt, sondern ihrer klage stattgegeben worden wäre; räth ihnen dringend, von undurchführbarem abzustehen. Intelleximus et intelligentes ‒ potestis. Schannat Vind. litt. 1,192. Ficker Engelb. 337. ‒ Wahrscheinlich aus Frankfurt, wohin die dienstmannen auf den 1 sept. vorgeladen worden waren, und wo denn auch die hier vorausgesetzte belehnung des bischofs erfolgt sein wird. Vgl. nr. 3858 ff.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,4 n. 10882, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1221-00-00_1_0_5_2_4_339_10882
(Abgerufen am 18.04.2024).