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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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berichtet seinem vater, dass er dem erwählten Conrad von Hildesheim auf den rath genannter fürsten (es sind die vorstehend erwähnten nebst dem erzb. von Mainz, dem bischof von Wirzburg und dem herzog H. von Sachsen) die regalien verliehen habe, und bittet ihn dieses zu bestätigen. Accedens ad ‒ profuisse. Schannat Vind. 1,192. Or. Guelf. 3,680. Huill. 2,725. ‒ Da Conrad nach dem Chron. Sampetr. am 19 sept. zu Erfurt geweiht wurde, so muss dieser brief in dem er nur electus heisst, etwas früher fallen [und könnte danach recht wohl der auf sept. 1 beabsichtigte tag abgehalten und dort die belehnung erfolgt sein.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Von unbekanntem Verfasser. Druck: UB. des Hochstifts Hildesheim 2,6 Nr. 10.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 3859, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1221-00-00_1_0_5_1_2_55_3859
(Abgerufen am 28.03.2024).