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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,4

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Uebergang der Rheinpfalzgrafschaft auf das haus Wittelsbach-Baiern, :am anfange des october: . Kein chronist gedenkt dieses wichtigen ereignisses, so arm sind wir in dieser zeit an geschichtlichen überlieferungen! Nur aus urkunden des klosters Schönau und aus der eigenthümlichkeit des gegenstands lässt sich einige erläuterung schöpfen. Das wesentlichste dafür hat Scheid geleistet durch seine noten in den Or. Guelf. 3,185 und 218. ‒ Die Pfalz am Rhein war ursprünglich kaum reicher dotirt als die übrigen pfalzgrafschaften Deutschlands, welche gerade um die zeit sich verwischten, als iene sich zu ihrer späteren bedeutung entwickelte. Sie hatte sich allmählig von dem Niederrhein nach dem Oberrhein heraufgezogen, wie schon die klöster zeigen, welche ihren inhabern geistlicher sammelpunct und begräbniss waren: Brauweiler bei Cöln, gestiftet 1024 durch pfalzgraf Ezzo, Laach bei Coblenz, gestiftet 1093 durch pfalzgraf Heinrich, Schönau bei Heidelberg, gestiftet 1142 durch den grossen bischof Burcard von Worms und dann durch pfalzgraf Conrad begünstigt. Durch den besitz mehrerer geschlechter in ziemlich raschem wechsel gehend, behielt die pfalzgräfliche würde vorzugsweise den character eines amtes, bis sie von Friedrich I seinem halbbruder Conrad übertragen, während dessen langer verwaltung (1155‒1195) selbstständigere bedeutung gewann, und sich zu einem (wenn auch zerstreut liegenden) territorium auszubilden begann. Was pfalzgraf Conrad besass und hinterliess, bestand: 1) aus dem ursprünglichen reichslehen, 2) aus dem von ihm zugebrachten und vermehrten väterlichen und mütterlichen vermögen, 3) aus den von hochstiften und abteien erhaltenen (und wohl grossentheils denselben abgedrungenen) lehen, in welche sich Conrad, seit seine nachkommenschaft nur noch in seiner tochter Agnes bestand, wie wir aus einem beurkundeten falle (Or. Guelf. 3,599) schliessen dürfen, das recht weiblicher nachfolge zusichern liess. Wie nun solchergestalt der grössere theil von Conrads besitz auf seine tochter zu vererben hatte, so ist es auch um so erklärlicher, dass kaiser Heinrich VI, :der nach Cont. Weingart M. G. Ss. 21,479 Agnes mit Ludwig von Baiern vermählen wollte: , nach einer durch die mutter besorgten stegreifsvermählung der Agnes mit Heinrich, dem ältesten sohne Heinrichs des Löwen, zu anfang des iahres 1194 (vgl. Arn. Lub., Gerh. Stederburg. und Guillielm. Neubrig. gesammelt in Or. Guelf. 3,148 und die Braunschw. Reimchr.) sich die erbfolge eines Welfen in der pfalzgrafschaft gefallen liess. Diese rheinischen besitzungen trugen wohl mit dazu bei, dem Heinrich während des kampfes zwischen seinem bruder Otto und Philipp eine schwankende stellung zu geben. Im iahr 1211 kommt derselbe zum letzten male in einer urk. vor, welche die Pfalz betrifft (Gud. Syll. 82), von der er fortan nur noch den titel führte, während sein sohn Heinrich (Heinricus iuvenis comes palatinus Rheni) :der 1209/10 in England gelebt hatte, s. nr. 10712 und noch 1212 nov. 30 bei seinem oheime, dem kaiser, in Aachen gewesen war, s. nr. 491: am 12 april 1213 zu Schönau selbstregierend auftritt (Gud. Syll. 83). Wahrscheinlich hat der ältere Heinrich, :nachdem Friedrich II in diesen gegenden die oberhand erhalten: , auf die Rheinpfalz zu gunsten seines sohns verzichtet, denn eine ächtungsgeschichte, von der neuere wissen, ist in den quellen nicht begründet. Allein Heinrich der iüngere, :welcher wahrscheinlich bei jenem aufenthalte in Aachen Mechtild, eine tochter des herzogs von Brabant, geheirathet hatte ‒ sie heisst in der Geneal. duc. Brab., M. G. Ss. 25,396 comitissa palatina Reni ‒, starb kinderlos: schon 1214 (Alb. Stad.) und zwar am 1 mai :oder zu ende april: , wenn eine von Freher Orig. Palat. (1613) 80 angeführte grabschrift :aus dem kloster Schönau, was nicht zu bezweifeln ist,: ächt ist. Nun folgt der übergang an das haus Wittelsbach, den wir wesentlich :abgesehen von dem willebriefe 1214 oct. 6 s. o. nr. 749, in dem herzog Ludwig von Baiern zuerst als rheinpfalzgraf auftritt, einer gewiss nur wenige tage iüngeren: urk. entnehmen, welche er als palatinus comes Reni et dux Bawarie 1214 zu Schönau ausgestellt hat. Derselbe erklärt darin, dass er zürückgekehrt von dem mit könig Friedrich (im aug. und sept.) nach dem Niederrhein gemachten feldzug (in dessen beginn er vom grafen von Jülich gefangen worden war, vgl. Rein. Leod.) dem genannten kloster zum ersatze des durch die seinigen erlittenen schadens die fischerei in Oppau geschenkt habe, und fährt dann fort: huic donationi accessit etiam bona voluntas et pius consensus Agnete nobilis puelle, sponse filii nostri, que vera heres est eiusdem rei. Orig. Guelf. 3,651. Mon. Witt. 1,19. In einer weitern urk. von 1216, Or. Guelf. 3,652, sagt derselbe: Postmodum autem et nos, una cum precordiali unigenito nostro, eandem Palatiam adepti, memorato Theoderico de Husen pretaxatum beneficium porreximus. Dieses sind neben ein paar andern urk., die ähnliches sagen, die einzigen nachrichten, welche wir besitzen. Also im iahr 1214 wurde herzog Ludwig von Baiern zugleich mit seinem sohne Otto, der sich mit der iüngern schwester des eben verstorbenen letzten welfischen pfalzgrafen verlobte, vom könige mit der Pfalz beliehen, :der erstere allerdings, wie ich das in Otto IV 511 ausführte, nur als lehnsvormund des sohns: , so dass auch hier wieder reichslehen und allod in dieselbe hand kam, :ebenso aber auch die kirchlehen des verstorbenen, zu denen das wormsische Heidelberg gehörte, fortan die gewöhnliche residenz der pfalzgrafen, s. u. 1225 märz 24. Die selbständige regierung der Pfalz wurde von Otto iedoch erst 1228 angetreten, s. u. 1228 mai 14: . Darüber, wie die ältere schwester Irmgard, die gemahlin des markgrafen Hermann V von Baden, mit ihren ansprüchen an das pfälzische allod abgefunden wurde, wissen wir nichts, :aber eine zutheilung aus demselben an sie, wie es scheint, zum mitgenusse ist iedenfalls erfolgt, s. Koch u. Wille Pfälz. Reg. nr. 1. Fester Bad. Reg. nr. 180 (vgl. 540). 432. ‒ Vgl. überhaupt Winkelmann Otto 510 ff. Riezler Bair. Gesch. 2,45 ff.:

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,4 n. 10779a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1214-00-00_1_0_5_2_4_201_10779a
(Abgerufen am 20.04.2024).