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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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nimmt die getreuen dienstmannen und bürger von Trier mit personen und sachen in seinen und des reichs besondern schutz, und will dass sie frei sein sollen von ieder beschwerung und kränkung. Da nun auch dieselben seinen auftrag erfüllt und ihm wegen ihrem ihm gegen ieden lebenden zu leistenden dienst sicherheit gegeben haben, so verspricht er ihnen hinwieder und verpflichtet sich dazu, weder mit dem pabst noch mit irgend wem eine abkunft zu treffen ohne sie mit einzuschliessen. Lünig Reichsarchiv 16,216. Or. Guelf. 3,812 ex acad. Gott. cod. Bulou Ms. xix,258. (Dieser nun schon so lange in Göttingen befindliche aber noch ganz unbekannte codex verdiente näher untersucht zu werden.) Mittelrhein. Urkkb. 2,317 ex or.

 

´Verbesserungen und Zusätze (1983):

Walter 124: Geschrieben von HJ = OA. Verfaßt und geschrieben von OA. Zinsmaier, Urk. Phil. 86. Or. in Trier, Stadtbibliothek, J 36. Druck: Wampach, Urk.- und Quellenbuch 2,51 Nr. 41.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 475, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1212-04-18_1_0_5_1_1_892_475
(Abgerufen am 29.03.2024).