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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt an den bischof Sicard und den clerus von Cremona wörtlich wie vorher, mit dem zusatze: dass er, da die von Mailand den Otto besonders begünstigen, beschlossen habe, dass von dem augenblicke an, wo die Mailänder ienem hülfe gegen die römische kirche leisten werden, die kirche von Cremona der iurisdiction der kirche von Mailand entzogen sein soll, und dass er dem erzbischofe, cardinal der römischen kirche (Gerard, vorher Alban. electus), und dem clerus von Mailand bezügliche befehle ertheile. Böhmer Acta 632 ex or. ‒ Mit pont. 13. Gegen die annahme von Winkelmann O. 257, dass nicht das pontificatsiahr, sondern die monatsangace zu ändern sei, vgl. Mitth. des österr. Inst. 4,344.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6112, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1211-07-06_1_0_5_2_3_521_6112
(Abgerufen am 18.04.2024).