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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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meldet dem erzbischofe von Ravenna und dessen suffraganen, dass er Otto excommunicirte und alle von der treue gegen ihn löste (soweit wesentlich übereinstimmend mit nr. 6099); fügt hinzu, dass er die demselben von päbstlichen vasallen oder unterthanen des königs von Sicilien geschwornen eide für nichtig erklärte; dass er gehört habe, wie Otto die schlüsselgewalt verachte, indem er nach seiner ihm genügend bekannt gewordenen excommunication vor sich gottesdienst halten lasse, weshalb er ihn beim beharren darauf zum ketzer erklären und den bezüglichen clerikern würde und stand entziehen werde; fordert sie auf, das alles feierlich zu verkünden. Tarlazzi Append. ai Mon. Rav. 1,92 ex or. ‒ Mit pont. 13 und danach P. 4031a zu 1210, was der inhalt nicht zulässt. Vgl. nr. 6112.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6111, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1211-07-04_1_0_5_2_3_520_6111
(Abgerufen am 16.04.2024).