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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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fordert den erzbischof und das capitel zu Mainz auf, den päbstlichen capellan magister Petrus von Viterbo durch dessen procurator in den besitz der pfründe an der kirche zu Mainz zu setzen, welche ihm der erzbischof einst wegen geleisteter dienste und wohl auch, um dem pabste gefällig zu sein, verlieh, und ihm die inzwischen entfallenen einkünfte auszufolgen. Ep. 12,73. ‒ Vgl. Ep. 74, wonach der erzbischof demselben auch eine kirche von zehn mark iährlichen einkünften verlieh.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6067, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1209-06-19_1_0_5_2_3_469_6067
(Abgerufen am 19.04.2024).