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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,4

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derselbe nimmt den Conrad von Wilra, seneschall des königs Otto, seines neffen, mit land und leuten, die er in England hat, in seinen schutz, will, dass seine beamten ihn und das seinige schirmen und handhaben, erklärt ihn frei von genannten verpflichtungen, so lange derselbe in seinem dienste in Deutschland ist. Or. Guelf. 3,638. Rymer 1,103. Hardy Rot. lit. pat. 1,89b. Sudendorf Welfenurk. 78. ‒ :Ebenso für die mitglieder der englischen gesandtschaft.:

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,4 n. 10713, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1209-03-24_2_0_5_2_4_112_10713
(Abgerufen am 25.04.2024).