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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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(in solempni curia) bekundet wie der bischof Reinher von Chur als er ihm die durch den tod herrn Philipps vacant gewordene vogtei dieses hochstiftes übertrug mehreres welches besagter Philipp mit oder ohne recht erlangt hatte zum nutzen dieses gotteshauses ausgenommen habe, nämlich dass alle amtleute ob sie nun zur curie zur kammer oder zum tisch gehören, ebenso die familie auf dem Septimer, die klöster des hl. Lucius und zu Curwalden und der hof der domherren zu Ssiers fortan von bede frei seien, der übrigen familie aber keine ungewohnte auferlegt werden, und cleriker und dienstmannen von gewaltsamer beherbergung befreit sein sollen; dass die besetzung der capelle zu Malans dem bischofe verbleibt; verpflichtet sich zugleich zur erneuerung des privileg, welches die kaiser Friedrich (1170 mai 16) und Heinrich der kirche gegen übertragung der vogtei und anderer kirchenlehen verliehen, wouach die vogtei nicht zu leben gegeben oder sonst veräussert werden darf und die bischöfe von heerfahrt und hoffahrt über ihren freien willen hinaus befreit sind. Per m. Waltheri etc. Abschriftlich durch Chmel. Mohr Cod. Raet. 1,243 ex or. Mont und Plattner Hochstift Chur 8. ‒ Mit 1209, ind. 12. ‒ [Um diese zeit mag der könig auch den abt von St. Gallen genöthigt haben, ihn als gemahl der tochter könig Philipps (welche doch selbst nicht lehnserbin war) die durch den tod des königs erledigte vogtei zu übertragen. Conr. de Fabaria 170. ‒ Feuda quoque, quae Philippus habuerat ab ecclesiasticis principibus, etiam contra voluntatem illorum obtinere voluit. Chr. Ursperg.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Von Empfängerdiktator verfaßt, von unbekannter Hand geschrieben. Zinsmaier, Urk. Phil. 106. Or. in Chur, Bischöfl. Archiv. Druck: Bündner UB. 2,34 Nr. 523. Regest: Liechtensteinisches UB. 1, 76 Nr. 19 -- UB. der südl. Teile des Kantons S. Gallen 1, 199 Nr. 239.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 255, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1209-01-13_2_0_5_1_1_560_255
(Abgerufen am 25.04.2024).