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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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bestätigt dem herzog Ludwig von Baiern und dessen erben das herzogthum Baiern mit allem zugehör wie der herzog es beim leben seines vorgängers besessen hat, verleiht demselben den hof Moringen der einst seinem vater gehörte nebst dem antheil welchen Philipps anderweit zu entschädigende töchter daran haben, dergestalt dass der herzog mit besagtem hof zwei hundert mark iährliche einkünfte von ihm trage, beurkundet dass er mit seinen brüdern übereingekommen sei wegen land und leuten ihres vaters nie einen ansprach gegen den herzog und dessen erben zu erheben, verleiht ihm die lehen welche die mörder könig Philipps der markgraf von Istrien und der pfalzgraf von Wittelsbach vom reiche trugen, und verspricht dem herzog den wald Bazhart mit der burg Neuenburg zu erhalten. Dies alles habe er durch Adolf graf von Schauenburg, durch die edeln leute Conrad von Dicka und Bernhard von Horstmar, so wie durch seinen truchsess Gunzelin in seine seele beschwören und von den fürsten, deren siegel der herzog verlangte, mitbesiegeln lassen. Mon. Boic. 29a,542. Aettenkhofer Gesch. von Baiern 157. Mon. Wittelsb. 1,9. Orig. Guelf. 3 praef. 33. Lori Lechrain 6. (Arndt) Samml. von Staatsschr. 4,212. ‒ Nur die drei ersten abdrücke sind richtig, die beiden folgenden geben die besiegler (und oben drein unrichtig) als zeugen, der letzte abdruck gewährt den ächten und den interpolirten text. Von den eilf siegeln welche ursprünglich anhingen sind ietzt am or. noch kenntlich vorhanden: das siegel des königs, des bischofs von Speier, des bischofs von Hildesheim, des markgrafen Theoderich von Meissen; [ein fünftes lässt sich nur noch als reitersiegel erkennen. Gegen die in den Orig. Guelf. als zeugen und siegler genannte reihe: Eberh. erzb. v. Salzburg (vgl. Meiller Salzb. Reg. 517), der erzb. v. Magdeburg, Hartb. bisch. v. Hildesheim, Conr. bisch. v. Freising, .., Heinr. bisch. v. Strassburg, .., Conr. bisch. v. Speier, .., der bisch. v. Passau, Friedr. herz. v. Lothringen, Herm. u. Friedr. markgr. v. Baden, .., der landgr. v. Thüringen, markgr. Dietrich, .., lässt sich an und für sich nur einwenden, dass der bischof von Freising damals Otto hiess und dass die markgrafen von Baden nicht fürsten waren. Dass sie auch nur zum theil darauf zurückgeht, dass zur zeit der benutzung für die Orig. Guelf. noch mehrere der zehn fürstlichen siegel des noch vorhandenen orig. erhalten oder kenntlich waren, ist ganz unwahrscheinlich. Da zahl und namen der siegel in der formel nicht genannt sind, so scheint wenigstens die möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass noch eine andere, mit mehr siegeln versehene originalausfertigung existirte. Doch findet sich davon in den archiven zu München keine spur und die abweichungen des textes in den verschiedenen abdrücken sind so gering, dass sie recht wohl auf lesefehler bei benutzung derselben ausfertigung zurückgehen können. ‒ Die verleihung des gutes der geächteten königsmörder erwähnt auch die Reimchr. v. 6452; vgl. noch unten zum 8 mai 1210.]

 

Verbesserungen und Zusätze:

*Das dei gratia in den titeln der als zeugen genannten bischöfe von Hildesheim und Freising entspricht den siegeln, nicht einer zeugenaufführung. Auch dass der bischof von Freising Conrad statt Otto genannt wird, könnte durch undeutlichkeit des siegels erklärt werden. Die zuziehung der markgrafen von Baden mag auf ihrer verbindung mit dem welfischen hause beruhen: war Hermanns ehe mit Irmgard in der Pfalz wegen der altersverhältnisse noch nicht vollzogen, so mag sie doch schon geschlossen gewesen sein.

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Walter 123: Geschrieben von HJ = OA. Zinsmaier, Urk. Phil. 83: Verfasser nicht bestimmbar, Benützung eines Entwurfes sehr wahrscheinlich. Geschrieben von OA. Or. in München, HStA, KS. 593 (= Kurbayern Urk. *1833). Regest: Cod. dipl. Saxoniae I. 3, 100 Nr. 126 -- Dobenecker, Reg. Thuringiae II. Nr. 1373 -- Staufisches Erbe 15 Nr. 5. Regest u. Abb.: Aus 1200 Jahren 90 f. Nr. 43.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 243, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1208-11-15_1_0_5_1_1_540_243
(Abgerufen am 19.04.2024).