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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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antwortet dem Adolf, weiland erzbischof von Cöln, dass er dessen sache in Deutschland nicht könne entscheiden lassen, wie derselbe gewünscht hatte, dass es ihm auch vortheilhafter sei, wenn solche vor dem römischen stuhle zu ende gehandelt werde, indem er ihm schliesslich andeutet, dass er bei gehörigem gehorsam dereinst vielleicht ein anderes bisthum erhalten dürfte statt des verlornen. Reg. Imp. 166.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6038, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1208-10-23_1_0_5_2_3_439_6038
(Abgerufen am 19.04.2024).