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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem Rheingrafen und dem Hubert von Sonnenburg, welchen der erzbischof von Mainz die verwaltung der temporalien seines erzstiftes mit vorläufiger ausnahme der zu den regalien gehörenden übertragen hat, ermahnt sie zu deren getreuer verwaltung und benachrichtigt sie, dass er alle in der mainzer diöcese zur anerkennung dieser verwaltung aufgefordert habe. Ep. 11,93; vgl. 94. 95 die hierin angedeuteten weisungen.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6018, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1208-06-03_1_0_5_2_3_412_6018
(Abgerufen am 24.04.2024).