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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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(ap. Aquisgranum) nimmt die kirche der heiligen Maria zum Weiher vor Cöln mit ihren gütern und hörigen in seinen besondern schutz, und verspricht zum seelenheil seines getreuen Dieterich von der Ehrenpforte der dort begraben ist dem nutzen dieser kirche besondere aufmerksamkeit zu widmen. Lacomblet Urkb. 2,13 ex or. Quellen zur G. der St. Köln 2,32. ‒ [Mit xiiii. kal. iunii, ind. 11. Aber mai 19 kann der könig auch abgesehen von der angabe des Rein Leod., wonach sein aufenthalt nur acht tage dauerte, nach nr. 181 noch nicht in Achen gewesen sein; schwerlich aber auch nur zu Cöln, wohin die handlung gehören wird. Am wahrscheinlichsten wird die zahl der calenden im orig. verschrieben seien, etwa statt viiii. ‒ Wegen des inhalt vgl. Caesarii Dialogus dist. 6, c. 27.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Walter 123: Geschrieben von HJ = PhC. Nach Zinsmaier, Urk. Phil. 36 von ihm verfaßt und geschrieben. Or. in Köln, Hist. Archiv der Stadt, Kloster Weiher Nr. 6.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 182, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1208-05-19_1_0_5_1_1_343_182
(Abgerufen am 29.03.2024).