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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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weist probst, capitel und clerus von Mainz, welche nur nothgedrungen mit excommunicirten verkehrt hatten und daher vom abte von Eberbach auf befehl der cardinallegaten Hugolin und Leo gelöst waren, wegen der weitern genugthuung an diese seine legaten. Ep. 11,82.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6016, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1208-05-15_1_0_5_2_3_409_6016
(Abgerufen am 28.03.2024).