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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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ermahnt alle geistlichen und weltlichen fürsten Deutschlands ähnlich wie vorsteht, für den frieden des reichs zu wirken und dem durch die vorsehung ihnen bezeichneten könig Otto ihren beistand zu gewähren, bei geistlichen strafen. Cum dissensionis ‒ incrementum. Reg. Imp. 155. P. 3477.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6023, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1208-00-00_4_0_5_2_3_422_6023
(Abgerufen am 17.04.2024).