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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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verordnet, dass die grafen Peter von Celano und Richard von Fondi magistri capitanei in Apulien sein sollen, bei welchen alle zu klagen haben, statt zur selbsthülfe zu greifen; dass bis zum 1 sept. dem könige 200 ritter auf ein iahr zu hülfe geschickt werden sollen; dass sein legat in Apulien und sein marschall graf Jacob das ausführen sollen. Hec est ordinatio ‒ expedire. Ep. 11,132. Mit unvollständigem eingange Rich. Sangerm. zu 1208 u. Huill. 1,134. Abgekürzt Gesta Inn. c. 40. P. 3445. ‒ Vgl. nr. 6028.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 6020, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1208-00-00_1_0_5_2_3_417_6020
(Abgerufen am 16.04.2024).