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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem bisherigen probst Albert, nunmehr erwählten von Magdeburg:auf dessen bitte um bestätigung und pallium, dass er eigentlich dessen wahl wegen einer von ihm seitdem begangenen unklugheit durchaus verwerfen müsste, aber aus persönlicher werthschätzung ihm in der verwaltung der magdeburger kirche gelegenheit geben wolle, sein wohlwollen sich zu erwerben, indem er zugleich dem dortigen domcapitel aufgibt, ihn zu dem schuldigen gehorsam zu bestimmen.: Ep. 9,22 u. s. ‒ [Vgl. Ann. Reinhardsbr. ed. Wegele 107.]

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5955, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1206-02-25_1_0_5_2_3_346_5955
(Abgerufen am 19.04.2024).