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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt den bischöfen von Minden und Verden und dem abt von Werden, dass der erzbischof von Magdeburg, welcher von dem ietzigen erzbischof G. von Rheims, damals cardinalbischof von Palestrina und päbstlicher legat, excommunicirt worden war und welcher demungeachtet noch geistliche functionen zu verrichten sich unterfangen hatte, nunmehr durch den magister G. und den cleriker Albericus bei dem päbstlichen stuhle sich entschuldigt habe, und beauftragt sie, den erzbischof gegen dessen eidliches versprechen, sich den befehlen des päbstlichen stuhls unterwerfen zu wollen, zu absolviren, zugleich aber auch über die eben geführte thatsache der nicht beachteten excommunicirung weitere untersuchung anzustellen, Ep. 8,77. Inn. Epp. zu Berlin nr. 13. Westf. Urkb. 5,93.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5924, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1205-05-25_1_0_5_2_3_315_5924
(Abgerufen am 28.03.2024).