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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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gibt dem erzbischof von Mainz, dem bischof von Kamerik und dem scholaster von St. Gereon den auftrag, den von Otto abgefallenen und zu Philipp übergegangenen erzbischof Adolf von Cöln öffentlich für excommunicirt und in dem falle, wenn er sich nicht binnen monatsfrist am päbstlichen hofe stelle, auch für abgesetzt zu erklären und einen andern erzbischof wählen zu lassen. Reg. Imp. 116 u. s. ‒ Ueber den stattgefundenen vollzug vgl. Ann. Col.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5916, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1205-03-13_1_0_5_2_3_307_5916
(Abgerufen am 29.03.2024).