RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
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macht den könig von England aufmerksam, wie sehr es ihm geziemend und vortheilhaft wäre, den könig Otto aufs thätigste zu unterstützen, ermahnt ihn, demselben in seiner gegenwärtigen noth wenigstens das von könig Richard ihm hinterlassene geldlegat auszuzahlen und ihn (den pabst) dadurch nach so vielen fruchtlosen mahnungen von der anwendung zwingender massregeln zu entheben. Quantum tue ‒ emollire. Reg. Imp. 129 u. s. P. 2583.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,2,3 n. 5938, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1205-00-00_6_0_5_2_3_329_5938
(Abgerufen am 20.04.2024).