RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
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befielt denen von Assisi, über welche das interdict verhängt war, weil sie einen excommunicirten zum podesta wählten, welche sich nun aber eidlich allen geboten des pabstes unterwarfen, fortan bei ihm die bestätigung des gewählten podesta nachzusuchen, damit sie nicht etwa aus unkenntniss einen excommunicirten oder einen feind der kirche bestellen. Ep. 7,83.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,2,3 n. 5898, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1204-06-06_1_0_5_2_3_288_5898
(Abgerufen am 25.04.2024).