RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
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befiehlt dem probst und den canonikern von S. Gereon zu Cöln unter androhung angegebener strafen, seinen scriptor magister Richard zum genuss der ihm vom legaten bischof G. von Palestrina übertragenen pfründe zuzulassen, indem er ihre mit der gewalt der kirche nicht vereinbarliche berufung auf kaiserliche bewilligungen zurückweist. Ep. 6,70.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,2,3 n. 5893, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1204-05-03_1_0_5_2_3_283_5893
(Abgerufen am 29.03.2024).