RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
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schreibt den erzbischöfen und bischöfen, den rectoren, potestaten und consulen, den markgrafen und edeln der Lombardei. dass er beschlossen habe, durch die von ihm abgesendeten bischöfe von Ferrara. Pavia und Piacenza rath und hülfe in der reichsangelegenheit von ihnen zu verlangen. und ermahnt sie, der deshalb an sie zu richtenden aufforderung zu entsprechen. Inter active ‒ effectum. Reg. Imp. 87. ‒ Es ist durchaus charakteristisch, dass in der Lombaudi die stadtbehörden den vorrang haben vor den markgrafen und edeln.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,2,3 n. 5844, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1203-07-20_1_0_5_2_3_234_5844
(Abgerufen am 19.04.2024).