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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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beauftragt den erzbischof Sifrid von Mainz, den bischof (C.) von Wirzburg und den abt (E.) von Salem, die kürzlich zu Augsburg vorgenommene bischofswahl zu untersuchen und darüber zu berichten, nachdem die canoniker angezeigt haben, dass der von ihnen aus ihrer mitte gewählte zwar guten leumundes bisher gewesen, auch an alter, wissen und zucht wohl begabt, iedoch nicht ehelicher geburt, obschon von hohem stamme entsprossen sei, und hierauf eine untersuchung der einschlagenden theilweise sich widersprechenden canonen die möglichkeit gezeigt hat, ihn, wenn ihn sonstige umstände empfehlen, zwar nicht als gewählten, aber doch als postulirten canoniker zuzulassen. Ep. 5,99 u. s.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5806, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1202-11-07_1_0_5_2_3_195_5806
(Abgerufen am 28.03.2024).