RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
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schreibt einem ungenannten bischof, dass der erzbischof von Tarantaise, um sich wegen der unbefugter weise am herzog Philipp von Schwaben vollzogenen krönung zu rechtfertigen, auf lätare persönlich vor dem päbstlichen stuhle zu erscheinen vorgeladen, im entstehungsfalle aber excommunicirt sei, und gebietet dem angeredeten, dieses zum vollzug zu bringen. Reg. Imp. 74.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,2,3 n. 5805, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1202-10-03_4_0_5_2_3_194_5805
(Abgerufen am 23.04.2024).