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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt einem ungenannten bischof, dass der erzbischof von Magdeburg auf alle weise dem päpstlichen legaten bischof von Palestrina ausgewichen sei, obgleich dieser ihm einmal sogar bis Corvei entgegen gegangen war, dass derselbe dann von dem legaten excommunicirt, diese excommunication mit vorschützung einer appellation an den päbstlichen stuhl nicht beachtet habe; setzt ihn weiter in kenntniss, dass dem erzbischof nunmehr auferlegt sei, unverweilt sich vor dem legaten zu rechtfertigen und von demselben die absolution zu erlangen, bis zu welchem zeitpunkt er als excommunicirt zu verkünden sei, und gebietet schliesslich dem angeredeten, dieses zum vollzug zu bringen. Reg. Imp. 73. ‒ Vgl. nr. 5779.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5804, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1202-10-03_3_0_5_2_3_193_5804
(Abgerufen am 28.03.2024).