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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem könig (Friedrich von Sicilien), dass er dessen dem interesse der kirche zuwiderlaufenden bitten seinem zarten alter und seiner unerfahrenheit zu gute halten wolle, welche seinen willen von andern beeinflussen lassen; versichert ihn seiner förderung, wenn er der kirche mit kindlichem gehorsam ergeben sein werde. Litteras excellencie ‒ augeamus. Fontes rer. Austr. II 25, 193. P. 1234. ‒ Mit Romanorum regi; trotzdem wohl auf Innocenz III und Friedrich zu beziehen. Beim mangel iedes haltes für genauere zeitbestimmung der verwandten nr. 5758 angereiht.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 5759, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1201-00-00_1_0_5_2_3_146_5759
(Abgerufen am 29.03.2024).