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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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schreibt (etwa in der zweiten iahreshälfte von 1199) dem pabst dass sich seine angelegenheiten in gutem zustande befinden, verdankt die günstige rücksendung seiner boten, bittet den pabst der seit dem tode seines oheim Richard sein einziger trost ist um ferneren beistand, entschuldigt seltenes schreiben mit der schwierigkeit des verkehrs, da das Schwabenland zwischen ihnen liegt. Significamus paternitati ‒ perducatis. Reg. Imp. ep. 19 ed. Bal. 1,694, ed. Migne 3,1015. ‒ Ziemlich unbedeutend; gewiss nach Richards tod und vor der anerkennung Ottos durch den pabst. [Wegen der zeit vgl. Winkelmann Ph. 164, wonach vielleicht zum iuli.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Druck: Kempf, Regestum Innocentii III. S. 53 Nr. 19.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 212, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1199-00-00_5_0_5_1_1_423_212
(Abgerufen am 19.04.2024).