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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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Einnahme, nachdem der aus dem heiligen land heimgekehrte landgraf von Thüringen die stadt anfangs allein, dann zugleich mit Otto, belagert hatte. Chron. Sampetr. wonach die vom landgrafen circa festum omnium sanctorum (nov. 1) begonnene belagerung sechs wochen dauerte. Ann. Reinhardsbr. 84, wonach die belagerung fast zwei monate währte. Beide quellen erzählen auch noch die einnahme Salfelds vor weihnachten durch den landgrafen, während sie die theilnahme Ottos an der belagerung und einnahme von Nordhausen nicht erwähnen. Vgl. wegen dieser Br. Reimchr. v. 5119 ff., Sächs. Weltchr. c. 342. ‒ ‚Ueber die verhältnisse des landgrafen welcher gegen geld und gegen die belehnung mit Nordhausen den Otto verliess, vergl. Reg. Imp. ep. 27 ap. Bal. 1,697.‘

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 210a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-12-00_1_0_5_1_1_406_210a
(Abgerufen am 28.03.2024).