Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,3

Sie sehen den Datensatz 680 von insgesamt 827.

bestätigt in Anbetracht der Ergebenheit und Treue des Erzbischofs Bartholomäus von Palermo (Bartholomei Panormitani archiepiscopi) und der Kanoniker der erzbischöflichen Kirche diesen alle Einkünfte und Präbenden der erwähnten Kirche, wie sie diese zur Zeit König W(ilhelms II.) besessen haben, bestimmt, daß ihre Einkünfte wegen des Sinkens der Einkünfte der Stadt Palermo auf 70 000 Tarenen gegenwärtig 15 472 Tarenen betragen sollen, befiehlt, daß bei einem Steigen der Einkünfte der Stadt Palermo ihnen ihre Einkünfte wieder in voller Höhe ausbezahlt werden sollen, wie es in seinem Privileg2, das er ihnen gewährt habe, enthalten sei, setzt fest, daß diese Bestätigung der erzbischöflichen Kirche bezüglich der Höhe der Einkünfte für die Zukunft nicht zum Nachteil gereichen dürfe und daß die Kanoniker die Zehnten von den Thunfischereien zu Palermo, vom Torzoll zu Palermo auf Getreide und Gerste, von den Gärten und Weinbergen der Doana wie von Getreide, Gerste und anderen Einkünften zu Misilmeri (Menzelmyr) wie gewöhnlich innehaben sollen und bestimmt, daß die erzbischöfliche Kirche an den Jahrtagen der Könige Roger, Wilhelm I. und Wilhelm II. die hergebrachten Abgaben erhalten soll. Zeugen: „Notum esse volumus tam presentibus quam futuris”.

Zeugen:
Zeugen: „Notum esse volumus tam presentibus quam futuris”.
Empfänger:
Palermo

Überlieferung/Literatur

Hs.: Orig.(?), Palermo, Archivio storico diocesano (Diploma Nr.31) (A). — Drucke: Mongitore, Bullae, privil. et instr. Panorm. metr. eccl. S.70—71 aus A = La Farina, Studi IV Nr. 102 (S.322—323). — Reg.: Toeche 468; Stumpf 5061; Clementi 105.

Anmerkungen

  1. 1 In A fehlt jede Datierung; doch ist die Urk. wohl während des Aufenthaltes in Palermo ausgestellt worden und vor Reg. 586, in dem mehrere Privilegien genannt werden, einzureihen, vgl. auch Clementi aaO Anm. 1.
  2. 2 Vgl. Reg. 394. — Zu den Einkünften der Stadt Palermo vgl. auch Brühl, Fodrum S. 756 f.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI IV,3 n. 585, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1197-00-00_1_0_4_3_1_680_585
(Abgerufen am 28.03.2024).