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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,3

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schreibt dem Papste Coelestin (Reverendo in Christo patri Celestino Sancte Romane ecclesie summo pontifici), er habe in den Friedensverhandlungen, die bisher zwischen ihnen gepflogen worden seien, den Vorschlägen des Papstes zugestimmt und habe aus Liebe zu Gott, wegen des Heiles seiner Seele, aus Verehrung für den Papst und die römische Kirche wie auch zu deren Nutzen ein derartiges Angebot unterbreitet, wie es weder sein Vater, Kaiser Friedrich, noch einer seiner Vorgänger gegenüber einem Vorgänger des Papstes getan habe, doch sei ihm durch seine (des Papstes) Gesandten, den Bischof (Oktavian) von Ostia, Petrus (tit. S. Caeciliae) von Piacenza und den Kämmerer Cencius, Kardinäle der römischen Kirche (per nuntios vestros viros venerabiles Ostiensem episcopum, Petrum de Placentia et Centium camerarium vestrum, Romane ecclesie cardinales) mitgeteilt worden, daß durch die bisherigen Vorschläge der Friede nicht zu erlangen sei, er habe dieses dennoch mit Gleichmut aufgenommen, weil es nicht von ihm abhänge oder jemals abhängen werde, ob die Eintracht zwischen ihnen erreicht werde, was sich ja daraus ergäbe, daß er, unter Vernachlässigung schwieriger Reichsgeschäfte sich lange bei Rom zur Verbesserung von Frieden und Eintracht aufgehalten habe, um seinen Willen zur Erlangung dieses Friedens der Welt kundzutun, sichert für den Fall, daß der Papst eine Prüfung der Rechte oder eine Beratung wünsche, seine Bereitwilligkeit zu, erklärt sich mit dem Wunsche des Papstes, der ihm durch dessen Gesandte übermittelt worden sei, nach Bedenkzeit bis zum Erscheinungsfeste einverstanden, und teilt ihm mit, daß über andere Dinge, welche er mit seinen Gesandten erörtert habe, ihm diese mündlich berichten werden. „Cum in tractatu pacis, qui hucusque inter vos et nos habitus est”.

 

Verbesserungen und Zusätze (1979):

Zur Datierung vgl. Baaken, Die Verhandlungen zwischen Kaiser Heinrich VI. und Papst Coelestin III. S. 467 ff.

Originaldatierung:
(Capue XV kal. Decembris)1
Incipit:
„Cum in tractatu pacis, qui hucusque inter vos et nos habitus est”.
Empfänger:
Papste Coelestin

Überlieferung/Literatur

Hs.: Orig. fehlt; Abschr. aus d. 18. Jh. des Lambert de Barive aus d. päpstl. Rotulus Nr. IX v. 1245, Paris, Bibliothèque Nationale (Cod. lat.8990 fol. 160'—161) (B). — Drucke: Huillard-Bréholles, Examen des chartes de l'église Romaine (Not. et extr. des manuscrits 21, 1865) App. Nr.16 (S.339—340) aus B = MG Const.I Nr.376 (S.524—525). — Reg.: Toeche 458 (zu November 17?); Stumpf 5053; Clementi 94 (beide zu: Capua Dezember 18).

Anmerkungen

  1. 1 Orts- und Tagesangabe widersprechen einander; der Herrscher war am 16. November in Tivoli (vgl. Reg. 571), in Capua weilte er erst Mitte Dezember (vgl. Reg. 575). Von den bisherigen Versuchen, die widersprüchliche Datierung des Briefes zu klären, vgl. Haller, Heinrich VI. u. d. röm. Kirche (MIÖG 35, 1914) S.624 ff., Friedländer, Legaten Anhang III S.159 f., Clementi aaO Anm.1 u. Pfaff, Feststellungen z. d. Urkk. u. d. Itinerar Papst Coelestins III., (HJb 78, 1959) S. 135 f., der dem Datierungsvorschlag Clementis zustimmt. Doch ist diese vorgeschlagene Einreihung des Briefes zu Dezember 18 auszuschließen: 1. Nach dem Schluß des Briefes sollen die päpstlichen Gesandten, die Kardinäle Oktavian, Petrus und Cencius, den Inhalt des Schreibens durch einen mündlichen Bericht ergänzen. Das setzt voraus, daß die Gesandten das Schreiben bei ihrer Rückkehr zur päpstlichen Kurie mitnahmen, mindestens aber, daß die Nuntien und der Brief etwa gleichzeitig in Rom ankamen (das ist auch die einhellige Meinung der Literatur). 2. Die drei genannten päpstlichen Gesandten sind aber spätestens seit 1196 Dezember 7 (vorher fehlen für fast 4 Monate Kardinalsunterschriften) für längere Zeit ununterbrochen beim Papst (vgl. die Listen der Kardinalsunterschriften bei Pfaff, D. Kardinäle unter Papst Coelestin III., 2. Teil, ZRG KA 83, 1966, S.364f.), sie müssen also spätestens in den ersten Dezembertagen in Rom eingetroffen sein. 3. Aus dem Bericht der Marbacher Annalen zu 1196 (MG SS rer. Germ. ed. Bloch S. 68), deren Verfasser, Propst Friedrich von Straßburg, zu dieser Zeit wohl am Hofe weilte (vgl. Haller, D. Marbacher Annalen S. 78 f.), ergibt sich, daß der Kaiser die Verhandlungen mit dem Papst vor seinem Abmarsch nach Sizilien (Anfang Dezember, vgl. Regg. 573 ff.) abgebrochen hat. Der mehrfache Austausch der beiderseitigen Gesandten fand nach derselben Quelle aaO während des dreiwöchigen Aufenthaltes des Herrschers in Tivoli statt. — Eine Einreihung des Schreibens zu Dezember 18, also unter Beibehaltung des Ausstellungsortes und gleichzeitiger Verwerfung der Tagesangabe ist demnach auszuschließen. Eine Datierung nach der überlieferten Tagesangabe dagegen paßt zu dem Itinerar der Gesandten, dem Bericht des Annalisten und auch zum Inhalt der kaiserlichen Schreiben; die Ortsangabe kann in der in B überlieferten Form nicht zutreffen; es ist an einen Abschreibefehler (des Kopisten zu Lyon oder des Lambert de Barive) zu denken. Vgl. auch Reg. 569.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,3 n. 572, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1196-11-17_2_0_4_3_1_666_572
(Abgerufen am 29.03.2024).