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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,3

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schreibt den Erzbischöfen, Äbten und Prälaten (dilectis ac fidelibus suis archiepiscopis, abbatibus et ecclesiarum prelatis), daß er nach Unterwerfung des Königreiches Sizilien in Erwägung der Not und der Schwierigkeiten, die das Heilige Land durch die Roheit der Heiden erdulden müsse, auf dem zu Ostern1 zu Bari abgehaltenen Hoftage gelobt habe, zur Befreiung des Heiligen Landes auf seine Kosten 1500 Ritter und die gleiche Anzahl Fußsoldaten von März an auf Jahresfrist übers Meer zu senden und jedem Ritter 30 Unzen Gold und die für ihn und zwei Dienstmannen für ein Jahr notwendigen Lebensmittel, jedem Fußsoldaten 10 Unzen Gold und die von diesem für ein Jahr benötigten Lebensmittel zu geben, teilt ihnen ferner mit, daß diesen das Geld bei der Einschiffung gezahlt werde, die Lebensmittel aber übers Meer befördert und ihnen an der Landestelle gegeben werden, daß die Ritter und Fußsoldaten schwören sollen, den ihnen von ihm (dem Kaiser) vorgesetzten Anführern zu gehorchen und ein Jahr lang im Dienste zu verharren, und daß im Falle des Todes eines von ihnen seine Hinterlassenschaft an Geld und Lebensmitteln nicht einer letztwilligen Verfügung unterworfen sei, sondern durch Beschluß der Anführer demjenigen zufallen soll, der an dessen Stelle trete, und ersucht sie, dieses sein Vorhaben allen Rittern und ehrbaren Männern in ihrer Diözese zu verkünden, damit diejenigen, die zur Abwehr der Christus und der Christenheit zugefügten Kränkungen durch göttlichen Antrieb aufzubrechen wünschen, sich bis zum genannten Termin rüsten. Zeugen: „Universitati vestrae duximus significandum”.

Originaldatierung:
(apud Tranum II id. Aprilis)
Zeugen:
Zeugen: „Universitati vestrae duximus significandum”.
Empfänger:
Erzbischöfen, Äbten und Prälaten

Überlieferung/Literatur

Hs.: Überliefert in der Chronica regia Coloniensis, vgl. Potthast I 2 S. 239 f. — Drucke: Freher, Rer. Germ. SS ed. III cur. Struve I S.360; Goldast, Coll. const. imp. I S.287; Lünig, Reichsarchiv IV S.141 (Nr. 102); MG LL II S.198; La Farina, Studi IV Nr. 66 (S.254); Böhmer, Font. rer. Germ. III S.472; MG SS XVII S.803—804; Chronica reg. Colon., MG SS rer. Germ. ed. Waitz S. 157 = MG Const.I Nr. 365 (S.514—515). — Reg.: Böhmer 2842; Toeche 333; Stumpf 4921; Clementi 75.

Anmerkungen

  1. 1 April 2.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,3 n. 425, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1195-04-12_1_0_4_3_1_512_425
(Abgerufen am 20.04.2024).