RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,3
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schreibt den Bürgern von Reichenhall (civibus in Halle) auf die Klage der Kanoniker von Berchtesgaden (fratrum Perthersgadensium), daß er über ihr Vorhaben, die Salinen des Stiftes und die zugehörigen Geräte zu zerstören, sehr bedrückt sei, teilt ihnen mit, daß die Nutzung der Bodenschätze, die zum Reiche gehöre, im Forst des Stiftes von seinem Vater2 und von ihm selbst3 den Kanonikern übertragen worden sei, befiehlt ihnen, keinen Anlaß mehr zu einer Klage zu geben und den Kanonikern die schuldigen Abgaben zu leisten und beauftragt den Richter Karl (tibi Karole iudex), die Klagen der Kanoniker sorgfältig zu untersuchen und ihnen Gerechtigkeit zu verschaffen. Zeugen: „Per querimoniam dilectissimorum fratrum”.
- Zeugen:
- Zeugen: „Per querimoniam dilectissimorum fratrum”.
- Empfänger:
- Berchtesgaden
Überlieferung/Literatur
Hs.: Orig. fehlt; Abschr. aus d. Anf. d. 13.Jh. in Iura, privilegia et alia munimenta ecclesie Berchtesgadensis fol.18—18', München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Hochstift Berchtesgaden Lit. Nr. 2) (B). — Druck: Mon. Boica XXXI, 1 Nr.236 (S. 454—455) aus B (zu 1194). — Reg.: Toeche 488; Stumpf 5087.
Anmerkungen
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI IV,3 n. 623, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1191-00-00_5_0_4_3_1_720_623
(Abgerufen am 24.04.2024).