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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,3

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gewährt den stets treuen Leuten von Vicenza (Vicentinos) die Immunität, befiehlt, daß ihnen durch die Leute von Padua alle Gebiete, Orte und Befestigungen, die sie ihnen durch unrechtmäßigen Krieg und ohne kaiserlichen Befehl weggenommen hätten, zurückerstattet werden sollen und gibt den Leuten von Vicenza das Recht, den Rektor ihrer Stadt zu wählen.

Empfänger:
Vicenza

Überlieferung/Literatur

Hs.: —. Druck: Castellini, Storia della città di Vicenza V S.88 ohne Quellenangabe (unvollständig, zu 1047). — Reg.: Stumpf 5090 a.

Kommentar

Entgegen der Meinung Castellinis ist das datenlose Mandat wegen seines Rechtsinhaltes nicht Heinrich III., sondern (mit Stumpf aaO) wohl Heinrich VI. zuzuweisen. Da jedoch Castellini nur einen unvollständigen Druck gibt, andererseits auch keine Angaben über seine Quelle macht und eine hsl. Überlieferung bisher nicht gefunden werden konnte, bleibt diese Zuweisung unsicher.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,3 n. 665, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1191-00-00_2_0_4_3_1_762_665
(Abgerufen am 16.04.2024).