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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,3

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schenkt dem Bischof Walter und der bischöflichen Kirche zu Troia viele Besitzungen, darunter das Schwemmland unterhalb von Montaratro (isclam suptus Montem Aratum).

Empfänger:
Troia

Überlieferung/Literatur

Deperditum. — Erwähnt in der Urk. des Bischofs Walter von Troia v. 1192 Juli II1 für die Domkanoniker von Troia. — Drucke: Niese, Normann. u. stauf. Urkk. aus Apulien (QFIAB 9, 1906) Nr.5 (S.246—248); Carabellese, II comune pugliese Nr. 18 (S.202). — Reg.: Clementi 60.

Anmerkungen

  1. 1 Diese — im Orig. überlieferte — Urk. hat als Ausstellungsort Troia, die Jahresangaben weisen eindeutig auf 1192; Bischof Walter weilte aber zu dieser Zeit am kaiserlichen Hofe in Deutschland (vgl. Regg. 224. 235). Es ist wohl mit Niese aaO S.234f. uneinheitliche Datierung (Nachtragung von Ort und Tagesangabe, vgl. auch Bresslau, Hb. d. Urkkl. II, 22 S. 461 ff.) anzunehmen. Bischof Walter hätte dann 1192 in Deutschland über die Verleihungen an seine Domkanoniker einen vorläufigen Akt aufnehmen lassen, dessen endgültige Ausfertigung mit Tag und Ort erst 1195 nach seiner Rückkehr nach Troia (hier urkundet er am 30. Juli 1195, vgl. Reg. 695) erfolgte, wobei die Jahresangaben aus der vorläufigen Niederschrift übernommen wurden. Da die Landschenkungen des Kaisers, von denen Bischof Walter in seiner Urk. die Zehnten an die Domherren gibt, wohl schon in dem vorläufigen Akt aufgeführt wurden, ist das Dep. in die Jahre 1191/92 zu setzen. Es sind also — im Gegensatz zu Clementi 60, die Reg. 662 u. Reg. 695 zu einem Dep. zusammenfaßt — wenigstens zwei verlorene Urkk. des Herrschers (Regg. 662 u. 695) anzunehmen; vgl. dazu noch Reg. 722.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,3 n. D662, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1191-00-00_1_0_4_3_1_759_D662
(Abgerufen am 19.04.2024).