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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Hoftag: Friedrich führt auf dem allgemeinen Hoftag in beredten Worten Klage über die Spannungen mit Papst Urban (III.), darunter die päpstlichen Vorhaltungen, Laien dürften keine kirchlichen Zehnten besitzen und niemand dürfe über kirchliche Güter und Hintersassen die Vogtei beanspruchen. Des Weiteren führt er Klage über die Feindseligkeiten gegenüber seinem Sohn, König (Heinrich VI.), den er so schnell wie möglich zur Verteidigung der Freiheit der Kirche entsandt hat, über die Kontakte des Papstes zu den gebannten und zu Reichsfeinden erklärten Cremonesen, wobei das Kirchenoberhaupt sowohl die italienischen Städte wie auch die Bischöfe aufgefordert habe, dem Kaiser keine Hilfe gegen Cremona zu leisten, weiters über das Verhalten des Papstes in Angelegenheit der Trierer Bischofswahl, wobei (Elekt) Folmar entgegen den im deutschen Reich üblichen Verhältnissen, aber auch im Widerspruch zu dem nach dem Zeugnis der Bischöfe (Hermann) von Münster und (Wilhelm) von Asti sowie des O(tto) Cendadarius (aus Mailand) seitens des Papstes abgegebenen Versprechen die Bischofsweihe vor der Regalieninvestitur erhalten hat. Schließlich klagt der Kaiser über dem Reich seitens des Papstes im Erzbistum Mailand zugefügtes Unrecht wie auch über die schweren Belastungen der Reichskirchen seitens des Papstes. Erzbischof Konrad von Mainz bietet daraufhin eine schriftliche Vermittlung der Bischöfe beim Papst an, und solch ein Schreiben (siehe Reg. 3041) wird an den Papst übersandt.

Überlieferung/Literatur

Ann. Pegav., MG. SS XVI, 265; Arnoldi Chron. Slavorum l. III cap. 19, MG. SS XXI, 160 f.; vgl. zum Hoftag auch Böhmer-Will, Regg. Mainz II, no 178, und Knipping, Reg. Köln 2, no 1275.

Kommentar

Die Datierung des Hoftags, der auch in Reg. 3038 erwähnt wird, ergibt sich aus Reg. 3035. Zu den Ereignissen des Hoftages, insbesondere zu den Klagen des Kaisers gegen Papst Urban III., vgl bereits das kaiserliche Schreiben an Papst Urban III. aus der Zeit vor der Aussöhnung mit Cremona (oben Reg. 2994) sowie die Hinweise in den Schreiben der Erzbischöfe von Magdeburg und Salzburg sowie deren Suffragane an die Kurie, unten Regg. 3041 und 3042; vgl. des Weiteren Giesebrecht – Simon, Kaiserzeit VI, 146 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 3037, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1186-11-28_6_0_4_2_4_461_3037
(Abgerufen am 28.03.2024).