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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Friedrich lässt den Konsuln und dem Volk von Asti in Anerkennung ihrer Treue gegenüber dem Reich für das laufende Jahr 100 Mark von dem zu entrichtenden Regalienzins nach und gewährt ihnen das Recht der Münzprägung. – Noverit universitatis vestre.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift des 14. Jh. im Cod. Astensis f. 11, Stadtarchiv Asti (C). Drucke: Böhmer, Acta imp., 153 no 164; Sella, Cod. Astensis 2, 97 no 26; MG.DF.I.1022. Reg.: Stumpf 4571.

Kommentar

Die zeitliche Einordnung ergibt sich zum einen aus der Festlegung eines jährlichen Regalienzinses für Asti in der Höhe von 150 Mark im Jahre 1159 (DF.I.259 = Reg. 669), zum anderen aus dem letzten Italienzug des Kaisers. Denkbar wäre es, dass diese Reduktion des Regalienzinses kurz vor dem Abfall der Stadt vom Reich und dem Übertritt auf die Seite der Lega Lobarda, also etwa um 1167–1168 gewährt wurde (so Haverkamp, Herrschaftsformen, 578 Anm. 89, vgl. dazu auch oben Reg. 1765), doch ist auch eine spätere Einreihung nicht völlig auszuschließen. – Asti erhielt im Juni 1186 ein weiteres Privileg (D.944 = Reg. 2999), weshalb wir uns für die hier vorgenommene Einreihung entschieden haben; vgl. zu all diesen Überlegungen die Vorbemerkung zum D.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 3000, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1186-00-00_3_0_4_2_4_424_3000
(Abgerufen am 29.03.2024).