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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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Lucius III. lehnt den Wunsch Kaiser Friedrich Barbarossas ab, die Weihen und Ordinationen, die während des Pontifikats Papst Alexanders III. von den Gegenpäpsten und anderen Schismatikern erteilt wurden, als gültig zu betrachten und die Suspension der hiervon betroffenen aufzuheben.

Überlieferung/Literatur

Überl.: Dep., erw. bei Arnold von Lübeck, Chronica Slavorum, ed. LAPPENBERG S. 154f.

Kommentar

Die zeitliche Einordnung erfolgt hier nach dem ersten gemeinsamen Aufenthalt Lucius' III. und des Kaisers in Verona, vgl. OPLL, Itinerar S. 223 und OPLL, Friedrich Barbarossa S. 142-144. – Nach dem Bericht Arnolds von Lübeck habe Lucius III. diesem Ansinnen des Kaisers zunächst Wohlwollen entgegengebracht und versprochen, die Einzelfälle zu prüfen, obwohl das 3. Laterankonzil die von Schismatikern verliehenen Weihen für ungültig erklärt und Schismatiker ihrer Würden und Benefizien enthoben hatte (TANNER, Decrees 1 can. 2 S. 211f.). Am nächsten Tag habe er jedoch erklärt, daß die Entscheidung hierüber nur mit Zustimmung der Kardinäle und der Bischöfe auf einem in Lyon abzuhaltenden Konzil gefällt werden könne; der Vertrag von Venedig habe nur eine Ausnahme zugunsten der Erzbischöfe Christian von Mainz, Philipp von Köln und einiger anderer Prälaten gestattet, alle anderen von Schismatikern geweihten Kleriker seien damals suspendiert worden. Für diese Sinnesänderung des Papstes habe man Erzbischof Konrad von Mainz und Bischof Konrad II. von Worms verantwortlich gemacht (de qua mutatione domnus Conradus Moguntinus et domnus Wormaciensis suspecti habiti sunt), vgl. hierzu GP IV S. 186 Nr. *457. Bischof Konrad von Worms ist während des Italienzugs lediglich einmal als Zeuge in einer in Mailand 1184 September 22 ausgestellten Urk. Friedrich Barbarossas nachweisbar (DF.I. 4 S. 102-103 Nr. 866), vgl. zu ihm BERENDES, Bischöfe Worms S. 98-100. – Zur Glaubwürdigkeit des Berichts Arnolds, die in der Forschung umstritten ist, vgl. OEHRING, Konrad I. von Mainz S. 176 Anm. 28 mit Nennung der älteren Literatur. Zur Sache vgl. Oehring S. 81-83 und OPLL, Friedrich Barbarossa S. 143.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 1250, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1184-10-04_4_0_4_4_2_84_1250
(Abgerufen am 19.04.2024).