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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Friedrich befiehlt auf Betreiben der Bürger von Lübeck (den Amtleuten des Herzogs von Sachsen und den Kaufleuten?), weiterhin den gewohnten Übergang über die Elbe bei Artlenburg zu benutzen und dem Befehl Herzog Bernhards von Sachsen, fortan bei Lauenburg den Fluss zu übersetzen, nicht Folge zu leisten.

Überlieferung/Literatur

Deperditum?; erwähnt bei Arnoldi Chron. Slavorum l. III cap. 1, MG. SS XXI, 143.

Kommentar

Sollte hier tatsächlich ein Deperditum zugrunde liegen, so müsste der Befehl wohl insbesondere an Amtleute (des Herzogs von Sachsen?) und Kaufleute gerichtet gewesen sein. – Die zeitliche Einordnung könnte dann nach dem zu Anfang Dezember 1182 bezeugten Aufenthalt Bernhards von Sachsen bei Hofe erfolgen, siehe dazu Reg. 2680, doch kann dies keinesfalls als absolut sicher gelten (für wertvolle Hinweise danke ich Herrn Kollegen Peter Csendes).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 2678, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1182-12-00_2_0_4_2_4_99_2678
(Abgerufen am 18.04.2024).