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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,1

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(Lucius III.) beauftragt Bischof Robert von Hereford mit der Untersuchung und Beilegung des Streits zwischen dem Priorat Kenilworth und den Mönchen von Stanley (Kenilworth. et monachos de Stanleya) um ungenannte Zehnte.

Überlieferung/Literatur

Überl.: Dep., erw. in einer ungedruckten und undatierten Urk. des Bischofs Richard von Coventry für Kenilworth, London, Brit. Lib., Harley 3650 fol. 36'-37 (Cart. von Kenilworth, Davis, Medieval cartularies Nr. 501), in der die Entscheidung des Streits durch Bischof Robert von Hereford (iudice ... super hoc a domino [radiert] delegato) bestätigt wird. Reg.: – .

Kommentar

Vgl. hierzu den Hinweis bei Greenway, Charters Mowbray S. 137 Anm. 3, die allerdings das päpstliche Delegationsmandat auf die Übereinkunft zwischen dem Benediktinerpriorat Monks Kirby und Kenilworth (Greenway S. 137 Nr. 193) wegen gewisser Zehnter in Hampton in Arden bezieht. Diese Übereinkunft ist aber nach dem Wortlaut der Urk. nicht infolge einer päpstlichen Delegation zustandegekommen. – Das Ausstellungsdatum des Delegationsmandats kann nur durch die Amtszeiten der Bischöfe Richard Peche von Coventry (1161-1182 Oktober 6) und Robert von Hereford eingegrenzt werden, wobei bei letzterem sowohl Robert de Melun (1163-1167) als auch Robert Foliot (1167-1186) in Frage kommen, vgl. Handbook of British Chronology S. 229 und S. 233. Als Ausstellungszeitraum ergibt sich also 1167-1182 Oktober 6 und als Aussteller kann Alexander III. nicht ausgeschlossen werden.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,1 n. 352, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1182-10-06_2_0_4_4_1_352_352
(Abgerufen am 19.04.2024).