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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,2,4

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Friedrich bestätigt im Gefolge einer an ihn gerichteten Appellation der Leute von Este den Markgrafen Albert, Opizo und Bonifaz von Este einen zu ihren Gunsten gefällten Rechtsspruch in ihrem Streit mit den Leuten von Este. Dieses Urteil ist bei einem am Mittwoch, dem 27. Januar 1182 (die Mercurii, qui fuit quintus exeunte mensis ianuarii), abgehaltenen placitum generale bei der Kirche S. Tecla zu Este seitens der Richter Araldus de Monticello (Montecchio Maggiore oder Montecchio Precalcino), Bonusiohannes und Albert nach Anhörung genannter Zeugen gefällt worden. Die Leute von Este hatten nämlich die paludes beim Hof Este, die die Markgrafen ebenso wie öffentlich schiffbare Flüsse und Wege als zu den Regalien gehörig erklärten, in Anspruch genommen und dort auch zum Schaden der Schifffahrt Gebäude errichtet. – Verfasst nach italienischem Formular außerhalb der Kanzlei, auf südlichem Pergament von einem Italiener geschrieben, der offenbar der Gesandtschaft an den kaiserlichen Hof angehörte; SP.D.. Didicimus, quod sapientes.

Schreiber:
Verfasst nach italienischem Formular außerhalb der Kanzlei, auf südlichem Pergament von einem Italiener geschrieben, der offenbar der Gesandtschaft an den kaiserlichen Hof angehörte

Überlieferung/Literatur

Orig.: Staatsarchiv Modena (A). Drucke: Gloria, CD. Padovano 2, 458 no 1443; MG.DF.I.824. Reg.: Stumpf 4338.

Kommentar

Die zeitliche Einreihung zum Jahr 1182 ergibt sich aus dem Itinerar, vgl. Opll, Itinerar, 79. – Zur diplomatischen Kritik dieses äußerst interessanten Stückes vgl. die Vorbemerkung zum D. – Das Urteil, gegen das vergeblich appelliert wurde, ist zur Gänze inseriert, wobei im Anschluss an dessen Datierung (1182 Januar 27) auch eine Reihe von in Este anwesenden lokalen Zeugen genannt wird.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,2,4 n. 2652, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1182-04-28_1_0_4_2_4_73_2652
(Abgerufen am 29.03.2024).