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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,1

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Lucius III. beauftragt Abt S(imon) von St-Remi (in Reims), Dekan R(adulf) von Reims und Kantor T(homas von Reims) (S. abbati sancti Remigii et R. decano Remensi et T. Cantori) mit der Untersuchung des Streits zwischen Abt (Thomas) von St-Pierre-aux-Monts (in Châlons-en-Champagne) (abbatem sancti Petri de Montibus) (D. Châlons-en-Champagne) und den Mönchen von Cheminon (monachos Chiminenses) (D. Châlons-en-Champagne) um eine Kirche in Maurupt-le-Montois (Malus Rivus).

Überlieferung/Literatur

Überl.: Dep., erw. in dem Brief des Bischofs Peter von Chartres an die drei genannten Delegaten (künftig Falkenstein, PUU Frankreich: Diözesen Reims und Châlons-en-Champagne). Reg.. :– .

Kommentar

In dem genannten Brief beantwortet Bischof Peter eine daraus erschließbare Anfrage der drei Delegaten an ihn nach dem früheren Verlauf des Streits, mit dem zunächst Erzbischof Wilhelm von Reims von Alexander III. Beauftragt worden war. Aus Zeitmangel hatte dieser den Prozeß jedoch an die Äbte Peter von St-Remi und Harduin von Larrivour (D. Troyes) subdelegiert, die ihn durch eine mit dem Jahr 1179 datierte Übereinkunft der Parteien beendeten (Reg.: Falkenstein, Sirmondsche Sammlung S. 331-332, Druck künftig Falkenstein, PUU Frankreich: Diözesen Reims und Châlons-en-Champagne). In der Vorbemerkung zum Druck des bischöflichen Briefes geht Falkenstein davon aus, daß es trotz der compositio der Parteien in dem Streit nach dem Tode Alexanders zu einer Beauftragung der oben genannten drei Richter aus Reims durch Lucius III. gekommen sei, die deshalb die Rechtsauskunft Bischof Peters erbaten, der zuvor als Abt von St-Remi Subdelegat gewesen war. Der Zeitraum für Peters Antwort ergibt sich aus dessen Amtszeit als Bischof, die nach Falkenstein 1182 (vor der ersten Nennung Simons, seines Nachfolgers in St-Remi, am 15. Mai 1182) begonnen haben muß und schon 1183 mit seinen Tod am 19. oder 20. Februar endete. Daher dürfte die Delegation durch Lucius III. höchstwahrscheinlich in das Jahr 1182 gehören.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Redaktion, eingereicht am 14.03.2013.

Nachtragsregest von K. Baaken und U. Schmidt in RI IV,4,4,2 (2006), S. 543.

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,1 n. 439a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1182-00-00_16_1_4_4_1_439a_439a
(Abgerufen am 29.03.2024).