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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

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(Lucius III.) schreibt dem Bischof von Worcester (Wigorniensi episcopo), dem Abt von Stanley (abbati de Stanlega) (D. Salisbury) und dem Prior von Bradenstoke (priori de Bradenestoke) (D. Salisbury), daß der Kleriker G. von seinem früher geleisteten Eid, durch den er auf die Kirche von Fossoria verzichtet habe, als absolviert zu betrachten sei, und daß die Tatsache, daß er Sohn eines Priesters sei, seinen Absichten nach Erlangung der Kirche nicht entgegenstehen solle.

Überlieferung/Literatur

Überl.: Dep., erw. in der Dekretale Reg. 1359 von 1181-1184 Dezember.

Kommentar

Die Dekretale Reg. 1359, in der dieses Schreiben erwähnt wird, wird auch Alexander III. zugeschrieben, so daß auch diese Urk., die sub nostro nomine ergangen sein soll, von diesem Papst herrühren kann. – Dem Kleriker G. gelang es, nachdem seine zuvor am Apostolischen Stuhl impetrierte Urk. (Reg. 1357) nicht den gewünschten Erfolg gezeitigt hatte, sich eine weitere PU zu verschaffen. Ob es sich hierbei ebenfalls um eine erschlichene Urk. oder um eine Fälschung im formalen Sinn handelte, läßt sich der vielleicht bewußt etwas vagen Formulierung nicht entnehmen. – Zum Problem der Nachfolge von Priestersöhnen und zu Lucius' III. Rechtsmeinung vgl. Reg. 1357, Reg. 1359, Reg. 1844, Reg. 2205, Reg. 2222 und Reg. 2335.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 1358, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1181-12-00_4_0_4_4_2_192_1358
(Abgerufen am 28.03.2024).