Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,2

Sie sehen den Datensatz 1000 von insgesamt 1279.

Lucius III. erlaubt Abt Hugo (von St-Jean-des-Vignes in Soissons und dessen Brüdern) (ad eundem Hugonem), ihre Pfarreien durch wenigstens drei oder vier Kanoniker zu versorgen, die ihnen für Besitz und Observanz verantwortlich sind, verbietet, die Kanoniker des Stifts ohne zureichenden Grund zu exkommunizieren, zu suspendieren oder dem Interdikt zu unterwerfen und ihre Güter ohne Zustimmung des Kapitels zu vergeben, und erklärt derartige Veräußerungen für ungültig, untersagt die Leistung von Bürgschaften durch die Kanoniker ohne Zustimmung von Abt und Kapitel sowie die nicht vom Kapitel genehmigte Kreditaufnahme außer bei offensichtlichem Nutzen und entbindet den Konvent von der Haftung, wenn solche Geschäfte ohne ihn getätigt wurden, gewährt das Zeugnisrecht in eigener Sache, die freie Sepultur und die Wahl des Abts.

Überlieferung/Literatur

Überl.: Kopie 17. Jh., Soissons, Bibl. mun., Coll. Périn 4387 p. 152 (Auszug).

LOUEN, Histoire Soissons S. 299 (war nicht zugänglich); LOHRMANN, PUU Frankreich 7 S. 580-581 Nr. 275.

JL 15202.

Kommentar

Zur Überlieferung dieses Auszugs aus dem ansonsten verlorenen Privileg Lucius' III. vgl. RAMACKERS, PUU Frankreich 4 S. 31. Der Name des Abts ist in der Überschrift bei Louen genannt, vgl. die Vorbem. zum Druck bei Lohrmann. Aus dem Gebrauch der 2. Person Plural im Textfragment ergibt sich, daß das Privileg an den Abt und seine Mitbrüder gerichtet war. – Zur Überlieferung und Geschichte des Stifts vgl. LOHRMANN, PUU Frankreich 7 S. 160ff., wo das Privileg S. 162 Nr. *30 verzeichnet ist; vgl. auch die Liste bei LOHRMANN, Kirchengut S. 163.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,2 n. 2156, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1181-00-00_213_0_4_4_2_990_2156
(Abgerufen am 16.04.2024).